Barrierefreiheitserklärung

1. Erklärung zur Barrierefreiheit (Einleitung & Geltungsbereich)

Die HGV Kräutergarten GmbH ist bemüht, ihren Webshop (www.hanfgarten.at) bzw. (www.hanfgartenshop.de) im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für eben diesen Webshop.

Hinweis: Das BaFG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Diese Erklärung versteht sich bis dahin als freiwillige Vorab‑Selbstverpflichtung, um die künftigen Anforderungen bereits jetzt so weit wie möglich zu erfüllen.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unser Web-Shop befindet sich gegenwärtig in einem umfassenden Redesign-Prozess, in dessen Zuge auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.2 AA und EN 301 549 geachtet wird. Bis zum geplanten Abschluss am 31.10.2025 sind Teile des bestehenden Angebots noch nicht barrierefrei nutzbar - siehe Abschnitt 3.a “Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen”.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

1.1.1 Textalternativen

Bilder und Schaltflächen ohne Alternativtexte erschweren die Nutzung für Screenreader; Alternativtexte sind teils unvollständig oder redundant.

1.3.1 Info & Beziehungen

Fehlende oder falsch verwendete ARIA-Rollen sowie unstrukturierte Inhalte verhindern eine klare inhaltliche Zuordnung und erschweren die Navigation mit Hilfstechnologien.

2.1.1 Tastatur

Einzelne Funktionen der Website sind nicht vollständig mit der Tastatur nutzbar; Fokusindikatoren fehlen, und interaktive Elemente innerhalb von ARIA-hidden-Containern können nicht sinnvoll angesteuert werden.

2.4.7 Fokus sichtbar

Der aktuelle Tastaturfokus ist auf manchen Elementen nicht ausreichend sichtbar, was die Orientierung für Tastaturnutzer:innen erschwert.

b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Externe Zahlungsabwicklung
Die Zahlungsabwicklung (z. B. Kreditkarte, PayPal, Klarna, Sofortüberweisung) erfolgt über eigenständige Zahlungsdienstleister. Diese Bezahlseiten werden technisch und inhaltlich ausschließlich vom jeweiligen Anbieter betrieben und liegen damit außerhalb der organisatorischen und finanziellen Kontrolle der HGV Kräutrtgarten GmbH.

Gemäß § 14 Abs. 2 Z 3 BaFG (Inhalte Dritter außerhalb des Einflussbereichs) fallen sie daher nicht in den Geltungsbereich dieser Erklärung.

Die betreffenden Zahlungsdienstleister sind als eigene Wirtschaftsakteure ihrerseits verpflichtet, die Vorgaben des BaFG zu erfüllen und gegebenenfalls eine eigene Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen.

c) Unverhältnismäßige Belastung (§ 18 BaFG)

Produktbilder ohne passendem Alternativtext
Derzeit sind im Webshop zahlreiche Produktabbildungen eingebunden, deren Alternativtexte teilweise nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Die nachträgliche Erstellung, Qualitätskontrolle und erneute Einspielung barrierefreier Bild‐Beschreibungen für dieses historische Bildmaterial würde einen unverhältnismäßigen organisatorischen und finanziellen Aufwand im Sinne des § 18 BaFG darstellen.

Die HGV Kräutergarten GmbH verpflichtet sich jedoch, bei allen neu publizierten Produkten spätestens ab dem 28. Juni 2025 systematisch aussagekräftige Alternativtexte zu hinterlegen. Darüber hinaus werden nach und nach auch bestehende Bestseller und häufig aufgerufene Produktseiten priorisiert überarbeitet.

Doppelte Entwicklungs- und Testphase: Redesign-Prozess
Wie bereits in Abschnitt 2 beschrieben, befindet sich der Webshop aktuell in einem vollständigen Redesign-Prozess. Die sofortige vollständige Nachbearbeitung des Altsystems würde eine doppelte Entwicklungs- und Testphase erfordern und stellt daher gemäß § 18 BaFG eine unverhältnismäßige Belastung dar.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30.05.2025 erstmals erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen erfolgte im Mai 2025 im Rahmen einer externen Prüfung durch Expert:innen der MSTAGE GmbH auf Basis von 10 ausgewählten Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätslevel A und AA, wobei die bestehende Startseite geprüft wurde.

Zum Zeitpunkt der Prüfung befindet sich der Web-Shop in einem umfassenden Redesign-Prozess, bei dem die Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.2 AA und EN 301 549 systematisch berücksichtigt werden. Die Prüfungsergebnisse fließen in die laufende Neugestaltung ein.

5. Feedback- & Kontaktmöglichkeit

Wir möchten unsere Angebote stetig verbessern und Barrieren abbauen. Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Nutzbarkeit unserer digitalen Dienste auffallen – Probleme, die in dieser Erklärung noch nicht beschrieben sind, oder ein Verstoß gegen die Barrierefreiheitsanforderungen – bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Die HGV Kräutergarten GmbH wird Ihre Hinweise prüfen und so rasch wie möglich reagieren bzw. diese im Redesign-Prozess berücksichtigen.

Bitte richten Sie Ihr Feedback per E-Mail an Kontakt-E-Mail und verwenden Sie im Betreff möglichst „Meldung einer Barriere im Hanfgarten Webshop“. Beschreiben Sie das Problem und teilen Sie uns, wenn möglich, die URL bzw. den genauen Ort desbetreffenden Inhalts mit, damit wir die Barriere nachvollziehen können.

HGV Kräutergarten GmbH
Industriezeile 1 Objekt 6
8401 Kalsdorf bei Graz
Österreich

Telefon: 0800/0707400
E-Mail: mail@hanfgartenshop.com

6. Durchsetzungs- / Beschwerdeverfahren

Sollten Sie von uns innerhalb angemessener Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erhalten, haben Sie ab dem 28. Juni 2025 die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde nach BaFG, derzeit das Sozialministeriumservice (SMS) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Beschwerde können Sie formlos – etwa via E-Mail oder Online-Kontaktformular – an das Sozialministeriumservice richten.

Wichtig: Das förmliche Beschwerdeverfahren nach § 25 ff. BaFG steht erst ab 28. Juni 2025 zur Verfügung. Vor diesem Datum bitten wir Sie, Barrieren direkt an uns zu melden. Wir werden Ihre Hinweise selbstverständlich ebenfalls prüfen und beheben.

Das Sozialministeriumservice prüft Ihre Beschwerde dahingehend, ob ein Verstoß gegen die Vorgaben des BaFG vorliegt. Es kann das Unternehmen zur Stellungnahme auffordern und Maßnahmen zur Behebung empfehlen. Sollte das Unternehmen den Barrierefreiheitsanforderungen weiterhin nicht nachkommen, kann die Behörde gem. § 36 BaFG ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten – es drohen Geldstrafen von bis zu 80.000 € im Extremfall. In letzter Konsequenz könnten sogar Produkte vom Markt genommen oder Dienstleistungen untersagt werden. (Wir hoffen natürlich, dass es nicht so weit kommt und werden alles tun, um etwaige Mängel freiwillig zu beheben.)

7. Datum der Veröffentlichung & letzter Review

Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 veröffentlicht. Letzte Aktualisierung: 28.06.2025 (Überprüfung der Erklärung im Rahmen der jährlichen Evaluation der Barrierefreiheit).