Aus deiner Hanfpflanze wächst plötzlich eine Cannabisblüte - bekommst du jetzt Ärger mit dem Gesetz? Musst du mit Strafen rechnen, wenn während deines Urlaubs ein Stromausfall in deiner Wohnung die Hanflampe lahm legt und deine Hanfpflanze 3 Tage später in voller Blüte steht? Keine Panik, wir klären auf. Wie bereits erwähnt, ist der Anbau von Cannabis zu Dekorationszwecken und zur Zubereitung von Tees, Kräutermischungen oder anderen Produkten aus dem Blattwerk zu 100% legal und du kannst dir bedenkenlos eine oder mehrere Hanfpflanzen auf die Fensterbank stellen, solange du sie das ganze Jahr über richtig belichtest. Was aber, wenn die Pflanze plötzlich zu blühen beginnt? Muss man dann mit ernsthaften Konsequenzen rechnen? Wir beantworten die häufigsten Fragen.

Auf Urlaub und es blüht...

Zunächst einmal ist es immer ratsam, eine Person des Vertrauens regelmäßig nach dem Rechten sehen zu lassen, wenn man auf Reisen ist. So wie andere Menschen um ihre Gemüsepflanzen fürchten, wenn sie Durst bekommen, so ernst solltest Du es mit Deiner Hanfpflanze nehmen. Es ist sehr wichtig, dass sie mindestens 18 Stunden am Tag beleuchtet wird, damit sie nicht blüht.

Darf ich eine (blühende) Hanfpflanze besitzen?

Es ist gar nicht so schwer, wie es klingt: Um zu verhindern, dass die Hanfpflanze blüht, muss man die Cannabis-Samen von Anfang an mit dem richtigen Licht bestrahlen - und zwar mindestens 18 Stunden am Tag. Licht bringt den Biorhythmus der Pflanze durcheinander und verhindert so die Blütenbildung. Wer befürchtet, dass seine Pflanze trotzdem zu blühen beginnt, sollte nach speziellen Hanfsamen Ausschau halten. Die Auswahl ist riesig: In einem guten Online-Shop finden Kundinnen und Kunden Samen, die für eine ganzjährige Blüte verändert wurden und deshalb verboten sind, sowie Samen von Cannabissorten, die insgesamt nur sehr begrenzt blühen. Kombiniert man solche Sorten mit den empfohlenen täglichen Lichtzeiten, ist die Gefahr einer unerwünschten Blüte äußerst gering. Falls noch Knospen vorhanden sind, können diese einfach abgeschnitten werden.

Der Konsens ist: Es gibt keine Strafe für den Besitz einer Cannabispflanze - es zählt nur, was der Konsument damit macht. So ist es zu 100% legal, Stecklinge zu züchten, um Tee oder ähnliche Produkte aus Cannabisblättern herzustellen. Die Blüten müssen abgeschnitten und ordnungsgemäß entsorgt werden.